De BFH verwijst naar de in het kader van de Unternehmenssteuerreformgesetz 2008 doorgevoerde verlaging van het Körperschaftsteuer-tarief van 25% naar 15%. Deze tariefverlaging biedt volgens de rechter een toereikende ontlasting voor kapitaalvennootschappen en compenseert het aftrekverbod.
Stand: mei 2014
Meer hierover in het artikel Aktuelles BFH-Urteil für GmbH, etc. (KapG): Gewerbesteuer-Abzugsverbot ist verfassungsgemäß.
Verwante vragen
Ist die Gewerbesteuer für Kapitalgesellschaften als Betriebsausgabe abziehbar?
Nein. Seit dem Unternehmenssteuerreformgesetz 2008 ist die Gewerbesteuer gesetzlich keine abziehbare Betriebsausgabe mehr. Sie mindert zwar den handelsrechtlichen Gewinn, darf aber bei der Ermittlung des steuerlichen Gewinns nicht von der Bemessungsgrundlage der Körperschaftsteuer abgezogen werden.
Ist das Gewerbesteuer-Abzugsverbot verfassungsgemäß?
Ja. Der Bundesfinanzhof hat mit Urteil vom 16.01.2014 (Az. I R 21/12) entschieden, dass das Abzugsverbot mit dem Grundgesetz vereinbar ist. Ein Verstoß gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz liegt nach Auffassung des BFH nicht vor.
Welche Folgen hat das Urteil für pachtintensive Kapitalgesellschaften?
Kapitalgesellschaften mit hohen Pachtaufwendungen – etwa Tankstellenbetreiber – tragen weiterhin eine hohe Gewerbesteuerlast, ohne diese steuerlich abziehen zu können. Im entschiedenen Fall hatte eine betroffene GmbH erfolglos gegen das Abzugsverbot geklagt.
Mindert die Gewerbesteuer den handelsrechtlichen Gewinn einer GmbH?
Ja, handelsrechtlich stellt die Gewerbesteuer eine den Gewinn mindernde Betriebsausgabe dar. Steuerrechtlich ist der Abzug bei Kapitalgesellschaften jedoch ausgeschlossen, sodass sich Handels- und Steuerbilanz an dieser Stelle unterscheiden.