Bij gelijk verdeeld mede-eigendom worden de uitgaven voor de gezamenlijk gebruikte werkkamer in beginsel aan elke echtgenoot voor de helft toegerekend. Iedere echtgenoot kan zijn aandeel tot het maximumbedrag van € 1.250 aftrekken, mits aan zijn persoonlijke aftrekvoorwaarden is voldaan.
Stand: maart 2017
Meer hierover in het artikel Aktuell: Erstaunliche Entscheidung des BFH zum häuslichen Arbeitszimmer zugunsten der Steuerpflichtigen!.
Verwante vragen
Wird der Höchstbetrag von 1.250 € für ein häusliches Arbeitszimmer pro Person oder pro Objekt gewährt?
Nach den BFH-Urteilen vom 15.12.2016 (VI R 53/12 und VI R 86/13) ist der Höchstbetrag von 1.250 € personenbezogen anzuwenden. Nutzen mehrere Steuerpflichtige (z.B. Ehegatten) ein Arbeitszimmer gemeinsam, kann jeder den vollen Höchstbetrag geltend machen. Damit hat der BFH seine bisherige objektbezogene Rechtsprechung zugunsten der Steuerpflichtigen geändert.
Welche Voraussetzungen muss jeder Steuerpflichtige für den Abzug erfüllen?
Jedem Nutzer muss im Arbeitszimmer ein eigener Arbeitsplatz in dem für seine berufliche oder betriebliche Tätigkeit konkret erforderlichen Umfang zur Verfügung stehen. Zudem muss feststehen, dass dort tatsächlich eine berufliche oder betriebliche Tätigkeit ausgeübt wird und der Umfang dieser Tätigkeit das Vorhalten eines Arbeitszimmers glaubhaft erscheinen lässt.
Welche Rechtsgrundlage regelt den Abzug des häuslichen Arbeitszimmers?
Maßgeblich ist § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6b Satz 2 EStG. Danach sind Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer bis 1.250 € jährlich abzugsfähig, wenn für die betriebliche oder berufliche Tätigkeit kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung steht. Der BFH legt die Vorschrift nun personenbezogen aus.
Was bedeutet die geänderte BFH-Rechtsprechung praktisch für Ehepaare im Homeoffice?
Ehepaare, die ein Arbeitszimmer gemeinsam nutzen, können statt bisher insgesamt 1.250 € nun bis zu 2.500 € jährlich steuerlich geltend machen. Voraussetzung ist, dass jeder Ehegatte die Abzugsvoraussetzungen für sich erfüllt, also einen eigenen Arbeitsplatz im Zimmer hat und dort tatsächlich in entsprechendem Umfang arbeitet.