Iedere gebruiker moet in de werkkamer over een eigen werkplek beschikken, in de omvang die concreet noodzakelijk is voor zijn beroeps- of bedrijfsmatige werkzaamheden. Bovendien moet vaststaan dat daar daadwerkelijk een beroeps- of bedrijfsmatige activiteit wordt uitgeoefend en dat de omvang van deze activiteit het aanhouden van een werkkamer aannemelijk maakt.
Stand: maart 2017
Meer hierover in het artikel Aktuell: Erstaunliche Entscheidung des BFH zum häuslichen Arbeitszimmer zugunsten der Steuerpflichtigen!.
Verwante vragen
Wird der Höchstbetrag von 1.250 € für ein häusliches Arbeitszimmer pro Person oder pro Objekt gewährt?
Nach den BFH-Urteilen vom 15.12.2016 (VI R 53/12 und VI R 86/13) ist der Höchstbetrag von 1.250 € personenbezogen anzuwenden. Nutzen mehrere Steuerpflichtige (z.B. Ehegatten) ein Arbeitszimmer gemeinsam, kann jeder den vollen Höchstbetrag geltend machen. Damit hat der BFH seine bisherige objektbezogene Rechtsprechung zugunsten der Steuerpflichtigen geändert.
Wie werden die Kosten eines gemeinsam genutzten Arbeitszimmers bei Ehegatten aufgeteilt?
Bei hälftigem Miteigentum sind die Aufwendungen für das gemeinsam genutzte Arbeitszimmer grundsätzlich jedem Ehegatten zur Hälfte zuzurechnen. Jeder Ehegatte kann seinen Anteil bis zum Höchstbetrag von 1.250 € abziehen, sofern bei ihm die persönlichen Abzugsvoraussetzungen erfüllt sind.
Welche Rechtsgrundlage regelt den Abzug des häuslichen Arbeitszimmers?
Maßgeblich ist § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6b Satz 2 EStG. Danach sind Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer bis 1.250 € jährlich abzugsfähig, wenn für die betriebliche oder berufliche Tätigkeit kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung steht. Der BFH legt die Vorschrift nun personenbezogen aus.
Was bedeutet die geänderte BFH-Rechtsprechung praktisch für Ehepaare im Homeoffice?
Ehepaare, die ein Arbeitszimmer gemeinsam nutzen, können statt bisher insgesamt 1.250 € nun bis zu 2.500 € jährlich steuerlich geltend machen. Voraussetzung ist, dass jeder Ehegatte die Abzugsvoraussetzungen für sich erfüllt, also einen eigenen Arbeitsplatz im Zimmer hat und dort tatsächlich in entsprechendem Umfang arbeitet.