De directe afschrijving voor geringwaardige bedrijfsmiddelen (GWG) is beperkt tot aanschafkosten van maximaal 800 euro netto. Veel computerhardware-componenten overschrijden deze grens en konden daarom tot nu toe niet direct worden afgeschreven. Door de nieuwe gebruiksduur van één jaar kunnen nu ook duurdere apparaten in het jaar van aanschaf volledig fiscaal worden afgetrokken.
Stand: maart 2021
Meer hierover in het artikel Änderung Nutzungsdauer von Computerhardware und Software.
Verwante vragen
Wie lange ist die steuerliche Nutzungsdauer von Computerhardware und Software?
Die Nutzungsdauer für Computerhardware und Software wurde von drei Jahren auf ein Jahr verkürzt. Damit kann der Anschaffungswert bereits im Jahr der Anschaffung vollständig gewinnmindernd geltend gemacht werden. Grundlage ist eine Anpassung im Rahmen des § 7 EStG zur Berücksichtigung der schnellen technischen Entwicklung.
Ab wann gilt die einjährige Nutzungsdauer für Computerhardware und Software?
Die Regelung findet Anwendung in Wirtschaftsjahren, die nach dem 31.12.2020 enden. Sie gilt auch für bereits vor diesem Stichtag angeschaffte Wirtschaftsgüter, sofern diese noch nach der alten Nutzungsdauer von drei Jahren abgeschrieben werden. Für Privatvermögen greift die Regelung ab dem Veranlagungszeitraum 2021.
Welche Computerhardware fällt unter die einjährige Nutzungsdauer?
Erfasst sind unter anderem Desktop-Computer, Notebooks, Tablets, Workstations, Small-Scale-Server, Dockingstations und externe Netzteile. Auch Peripheriegeräte wie Tastatur, Maus, Scanner, Mikrofon, Kamera, externe Festplatten, USB-Sticks, Drucker, Beamer, Lautsprecher und Monitore zählen dazu.
Gilt die verkürzte Nutzungsdauer auch für Software?
Ja, die einjährige Nutzungsdauer gilt auch für Betriebs- und Anwendersoftware zur Dateneingabe und -verarbeitung. Damit können die Anschaffungskosten für Software ebenfalls im Jahr der Anschaffung vollständig als Betriebsausgabe berücksichtigt werden.