De regeling is van toepassing in boekjaren die eindigen na 31-12-2020. Zij geldt ook voor bedrijfsmiddelen die vóór deze peildatum zijn aangeschaft, voor zover deze nog volgens de oude gebruiksduur van drie jaar worden afgeschreven. Voor privévermogen geldt de regeling vanaf het aanslagjaar 2021.
Stand: maart 2021
Meer hierover in het artikel Änderung Nutzungsdauer von Computerhardware und Software.
Verwante vragen
Wie lange ist die steuerliche Nutzungsdauer von Computerhardware und Software?
Die Nutzungsdauer für Computerhardware und Software wurde von drei Jahren auf ein Jahr verkürzt. Damit kann der Anschaffungswert bereits im Jahr der Anschaffung vollständig gewinnmindernd geltend gemacht werden. Grundlage ist eine Anpassung im Rahmen des § 7 EStG zur Berücksichtigung der schnellen technischen Entwicklung.
Worin unterscheidet sich die einjährige Nutzungsdauer von der Sofortabschreibung für GWG?
Die Sofortabschreibung für geringwertige Wirtschaftsgüter ist auf Anschaffungskosten bis 800 Euro netto begrenzt. Viele Computerhardware-Komponenten überschreiten diese Grenze und konnten daher bisher nicht sofort abgeschrieben werden. Durch die neue einjährige Nutzungsdauer können nun auch teurere Geräte im Anschaffungsjahr vollständig steuerlich geltend gemacht werden.
Welche Computerhardware fällt unter die einjährige Nutzungsdauer?
Erfasst sind unter anderem Desktop-Computer, Notebooks, Tablets, Workstations, Small-Scale-Server, Dockingstations und externe Netzteile. Auch Peripheriegeräte wie Tastatur, Maus, Scanner, Mikrofon, Kamera, externe Festplatten, USB-Sticks, Drucker, Beamer, Lautsprecher und Monitore zählen dazu.
Gilt die verkürzte Nutzungsdauer auch für Software?
Ja, die einjährige Nutzungsdauer gilt auch für Betriebs- und Anwendersoftware zur Dateneingabe und -verarbeitung. Damit können die Anschaffungskosten für Software ebenfalls im Jahr der Anschaffung vollständig als Betriebsausgabe berücksichtigt werden.