Vraag

Wanneer is er btw-technisch sprake van een echte Gutschrift (creditfactuur)?

Een Gutschrift in btw-technische zin bestaat alleen wanneer de afnemer (klant) in plaats van de leverancier afrekent over de verrichte prestatie. Typische toepassingen zijn afrekeningen voor handelsvertegenwoordigers, bemiddelaars, agenturen of provisies, waarbij de opdrachtgever zelf de afrekening opstelt. Voor een gewone factuurcorrectie of storno geldt dit niet.

Stand: augustus 2013

Meer hierover in het artikel Achtung: Unterscheide Gutschriften und Korrekturrechnung.

Verwante vragen

  • Welche Pflichtangabe ist seit 01.01.2013 auf umsatzsteuerlichen Gutschriften zwingend?

    Seit dem 01.01.2013 muss auf umsatzsteuerlichen Gutschriften zwingend der Begriff „Gutschrift“ in deutscher Sprache vermerkt sein. Fehlt diese Bezeichnung, berechtigt das Dokument nicht zum Vorsteuerabzug. Bei fremdsprachigen Abrechnungen (z. B. „self-billing“) sollte vorsorglich „Gutschrift“ in Klammern ergänzt werden.

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  • Wie unterscheiden sich kaufmännische Gutschrift und umsatzsteuerliche Gutschrift?

    Die umsatzsteuerliche Gutschrift erstellt der Leistungsempfänger anstelle des Leistenden. Die kaufmännische Gutschrift hingegen ist eine Korrektur- oder Stornorechnung des Leistenden, z. B. nach Reklamation oder Warenrücksendung. Letztere sollte nicht mehr „Gutschrift“ heißen, sondern als „Rechnungskorrektur“ oder „Stornorechnung“ bezeichnet werden, um Verwechslungen und umsatzsteuerliche Risiken zu vermeiden.

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  • Wie sollten Korrekturen nach Reklamationen oder Warenrücksendungen korrekt bezeichnet werden?

    Korrigiert der Leistende seine ursprüngliche Rechnung nach einer Reklamation oder Warenrücksendung, sollte das Dokument ausdrücklich als „Rechnungskorrektur“ oder „Stornorechnung“ bezeichnet werden. Die früher übliche Bezeichnung „Gutschrift“ ist hier irreführend, da keine Gutschrift im umsatzsteuerlichen Sinne vorliegt. Diese klare Bezeichnung schützt vor Verwechslungen und Vorsteuerrisiken.

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  • Welche Rolle spielt die Belastungsanzeige im Reklamationsprozess?

    Die Belastungsanzeige wird vom Leistungsempfänger ausgestellt, um eine Reklamation anzuzeigen, z. B. bei mangelhafter Warenlieferung. Sie bleibt auch nach dem 01.01.2013 unverändert eine Belastungsanzeige. Im Anschluss sollte der Leistende eine Rechnungskorrektur oder Stornorechnung ausstellen – nicht jedoch eine Gutschrift.

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