Nee. Het Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) verstuurt geen verzoeken tot het aanvragen van belastingteruggaven per e-mail. Ook bankgegevens worden nooit op deze manier opgevraagd. Dergelijke e-mails zijn phishingpogingen.
Stand: januari 2017
Meer hierover in het artikel Achtung: gefälschte e-mails mit Absender „Bundeszentralamt für Steuern“ im Umlauf!.
Verwante vragen
Wie erkennt man Phishing-Mails im Namen des Bundeszentralamtes für Steuern?
Typische Merkmale sind ein Hinweis auf eine angebliche Steuerrückerstattung, die Aufforderung zum Ausfüllen eines verlinkten Formulars sowie die Abfrage von Konto- oder Kreditkartendaten. Da das BZSt solche Informationen niemals per E-Mail anfordert, handelt es sich in diesen Fällen um Betrugsversuche.
Wie sollte man bei einer verdächtigen E-Mail des angeblichen BZSt reagieren?
Empfänger sollten weder auf Links klicken noch persönliche Daten oder Kontoinformationen eingeben. Die E-Mail sollte ungeöffnet gelöscht oder zur Prüfung an das BZSt weitergeleitet werden. Eine Antwort auf den Absender ist zu vermeiden.
Über welchen Weg fordert das Finanzamt tatsächlich Daten oder Erstattungen an?
Die Finanzverwaltung kommuniziert verbindliche Informationen wie Steuerbescheide oder Erstattungen in der Regel per Post oder über das ELSTER-Portal. Sensible Daten wie Bankverbindungen werden niemals per unverschlüsselter E-Mail abgefragt.