De bewijslast ligt bij de begiftigde echtgenoot, dat wil zeggen degene op wiens rekening het vermogen is overgedragen. Hij of zij moet aantonen dat het tegoed in de onderlinge verhouding al vóór de overdracht geheel of gedeeltelijk aan hem of haar toebehoorde. Slaagt dit bewijs niet, dan wordt de volledige overdracht als schenking aangemerkt.
Stand: september 2016
Meer hierover in het artikel Achtung bei Vermögensübertragung von (Einzel)Konten bei Ehegatten: BFH bestätigt Schenkungsteuerpflicht.
Verwante vragen
Ist die Übertragung von einem Einzelkonto auf den Ehegatten schenkungsteuerpflichtig?
Ja, nach dem BFH-Urteil vom 29.06.2016 (II R 41/14) stellt die Übertragung von Vermögen vom Einzelkonto oder Einzeldepot eines Ehegatten auf den anderen Ehegatten grundsätzlich eine freigebige Zuwendung dar und unterliegt der Schenkungsteuer. Dies gilt auch dann, wenn die Ehegatten das Vermögen wirtschaftlich als gemeinsam betrachten.
Gilt die Schenkungsteuerpflicht auch bei Gemeinschaftskonten von Ehegatten?
Nein, das BFH-Urteil betrifft ausschließlich Einzelkonten und Einzeldepots. Gemeinschaftskonten der Ehegatten sind von dieser Rechtsprechung nicht erfasst und werden schenkungsteuerlich anders beurteilt.
Spielt eine Kontovollmacht für die schenkungsteuerliche Beurteilung eines Einzelkontos eine Rolle?
Nein, Kontovollmachten für Einzelkonten sind für die schenkungsteuerliche Beurteilung irrelevant. Allein die Vollmacht über das Konto des Ehegatten begründet keine wirtschaftliche Mitberechtigung am Vermögen.
Wie kann ein Ehegatte nachweisen, dass ihm bereits vor der Übertragung Teile des Vermögens zustanden?
Der beschenkte Ehegatte muss durch Belege und nachvollziehbare Umstände darlegen, dass das Guthaben im Innenverhältnis ganz oder teilweise ihm zuzurechnen war, etwa durch Herkunftsnachweise eigener Einzahlungen oder klare Vereinbarungen. Ohne solche Nachweise unterstellt das Finanzamt eine vollständige freigebige Zuwendung.