Ja, ook noodzakelijke vervolgkosten zijn aftrekbaar voor materiaal dat door de verbouwing is beschadigd of aan de nieuwe situatie moet worden aangepast. Hieronder vallen bijvoorbeeld wandtegels, deuren en kranen die door het verwijderen van de oude douchebak zijn aangetast. Een uitsplitsing in afzonderlijke kostenposten is niet vereist.
Stand: mei 2015
Meer hierover in het artikel Abzug der Kosten für den behindertengerechten Umbau der Dusche als außergewöhnliche Belastung möglich.
Verwante vragen
Sind Kosten für den behindertengerechten Umbau einer Dusche als außergewöhnliche Belastung absetzbar?
Ja, Aufwendungen für den behindertengerechten Umbau einer häuslichen Duschkabine können in voller Höhe als außergewöhnliche Belastung nach § 33 EStG geltend gemacht werden. Das Finanzgericht Baden-Württemberg hat dies mit rechtskräftigem Urteil vom 19. März 2014 (Az. 1 K 3301/12) bestätigt. Voraussetzung ist eine behinderungsbedingte Notwendigkeit der Maßnahme.
Ist eine Pflegestufe Voraussetzung für den Abzug von Umbaukosten als außergewöhnliche Belastung?
Nein, das Vorliegen einer Pflegestufe ist keine zwingende Voraussetzung für den steuerlichen Abzug. Auch wenn die Pflegekasse die Übernahme der Kosten ablehnt, können behindertengerechte Umbaumaßnahmen als außergewöhnliche Belastung berücksichtigt werden, wenn sie krankheits- bzw. behinderungsbedingt erforderlich sind.
Muss ein Sachverständigengutachten zur Quantifizierung behinderungsbedingter Umbaukosten eingeholt werden?
Nein, ein Sachverständigengutachten zur Aufteilung der Kosten in behinderungsbedingte und sonstige Anteile ist nach Auffassung des FG Baden-Württemberg nicht erforderlich. Die Aufspaltung einer einheitlichen Baumaßnahme in einzelne Aufwandsposten wurde als nicht praktikabel angesehen.
Welche baulichen Maßnahmen gelten als behindertengerechter Umbau einer Dusche?
Typische Maßnahmen sind die bodengleiche Begehbarkeit der Dusche, die Befahrbarkeit mit einem Rollstuhl sowie die Anpassung von Armaturen und Türen. Im entschiedenen Fall wurden bei einer an Multipler Sklerose erkrankten Person Umbaukosten von rund 5.736 Euro vollständig als außergewöhnliche Belastung anerkannt.