Vraag

Wanneer mag het Finanzamt de 30/70-methode toepassen?

De methode wordt doorgaans toegepast bij vastgestelde gebreken in de kas- of boekhouding. Zij kan ook worden toegepast bij de Einnahmenüberschussrechnung volgens § 4 Abs. 3 EStG (FG Nürnberg, uitspraak van 8-5-2012, 2 K 1122/2009). Voorwaarde is in beginsel een schattingsbevoegdheid van het Finanzamt.

Stand: maart 2016

Meer hierover in het artikel Getränkekalulation nach 30/70- Methode: Finanzgerichte weisen Betriebsprüfer in Schranken!!!.

Verwante vragen

  • Was ist die 30/70-Methode in der Betriebsprüfung?

    Die 30/70-Methode ist eine Schätzmethode, die in Speiserestaurants angewendet wird und davon ausgeht, dass 30 % des Umsatzes auf Getränke und 70 % auf Speisen entfallen. Sie beruht auf der Annahme, dass Gäste zu jeder Speise eine bestimmte Menge Getränke konsumieren und das Verhältnis nur geringen Schwankungen unterliegt. Aus dem gebuchten Getränkeumsatz wird so ein fiktiver Gesamtumsatz hochgerechnet.

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  • In welchen Fällen haben Finanzgerichte die 30/70-Methode verworfen?

    Das FG Düsseldorf hat die Methode in einem Fall abgelehnt, in dem aus einem Produkt mit hohem Aufschlag (Getränke) auf ein Produkt mit niedrigem Aufschlag (Speisen) geschlossen wurde (Urteil vom 26.3.2012, 6 K 2749/11 K.G.U.F). Das FG Münster hat sie zudem bei Restaurants mit Außerhausverkauf als ungeeignet eingestuft (Urteil vom 4.12.2015, 4 K 2616/14 E,G,U).

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  • Warum eignet sich die 30/70-Methode nicht bei Außerhausverkauf?

    Beim Außerhausverkauf werden in der Regel überwiegend Speisen ohne entsprechenden Getränkekonsum verkauft. Aus dem im Restaurant erzielten Getränkeumsatz lassen sich daher keine belastbaren Rückschlüsse auf die außer Haus verkauften Speisen ziehen. Eine Hochrechnung nach dem 30/70-Verhältnis würde zu überhöhten und unrealistischen Umsätzen führen.

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  • Wie sollten Gastronomen auf eine Hinzuschätzung nach der 30/70-Methode reagieren?

    Betroffene Restaurantbetreiber sollten das Kalkulationsergebnis kritisch prüfen und gegebenenfalls anfechten, da Betriebsprüfer oft wirtschaftlich nicht erzielbare Umsätze unterstellen. Argumente wie Außerhausverkauf, abweichende Verzehrgewohnheiten oder Besonderheiten des Betriebs können gegen die pauschale Anwendung sprechen. Ein Verweis auf einschlägige FG-Rechtsprechung kann die eigene Position stützen.

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