Alleen door een tijdige toewijzing aan het ondernemingsvermogen kan de voorbelasting over de aanschaf- en installatiekosten van de fotovoltaïsche installatie bij het Finanzamt worden teruggevorderd. Zonder deze toewijzing vervalt de mogelijkheid om de betaalde omzetbelasting als voorbelasting terug te krijgen.
Stand: mei 2016
Meer hierover in het artikel Photovoltaikanlagen: Achtung, Frist beachten, wenn Anlage in 2015 errichtet wurde! Zuordnung zum Unternehmensvermögen muss bis zum 31.05.2016 erfolgen!.
Verwante vragen
Bis wann muss eine 2015 errichtete Photovoltaikanlage dem Unternehmensvermögen zugeordnet werden?
Die Zuordnung einer im Jahr 2015 errichteten Photovoltaikanlage zum Unternehmensvermögen muss spätestens bis zum 31.05.2016 erfolgen. Diese Frist ist zwingend einzuhalten, da andernfalls der Vorsteuerabzug aus den Anschaffungskosten verloren geht.
Wie erfolgt in der Praxis die Zuordnung einer Photovoltaikanlage zum Unternehmensvermögen?
Die Zuordnung wird regelmäßig dadurch dokumentiert, dass die Umsatzsteuererklärung mit Geltendmachung der Vorsteuer aus der Photovoltaikanlage fristgerecht beim Finanzamt eingereicht wird. Für in 2015 errichtete Anlagen sollte die Umsatzsteuererklärung 2015 daher bis spätestens 31.05.2016 abgegeben werden.
Was passiert, wenn die Zuordnungsfrist zum 31.05. versäumt wird?
Wird die Zuordnungsfrist versäumt, gilt die Photovoltaikanlage als dem Privatvermögen zugeordnet. Der Vorsteuerabzug aus den Anschaffungskosten ist dann endgültig ausgeschlossen und kann auch nachträglich nicht mehr nachgeholt werden.