Zentraleuropa auf dem Globus. Region der unbegrenzten Möglichkeiten
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Ab dem 01. Januar 2013 werden EU-Mittel für Unternehmen, Städte, Gemeinden, Wissenschaftler und Studierende aufgrund der neuen Haushaltsordnung dank vereinfachter Verfahren leichter zugänglich. Die neue Haushaltsordnung (nach der förmlichen Annahme am 25.10.2012 und der Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union tritt die neue Haushaltsordnung am 27.12.2012 in Kraft) enthält Verbesserungen für Empfänger von EU-Mitteln. Laut der Europäischen Kommission können kleinere Summen bald einfacher pauschal abgerechnet werden, denn dann müssen z.B. nicht bei jedem Antrag dieselben Angaben neu eingetragen werden. Weiterhin werden Online-Anwendungen und viele andere Neuerungen eingeführt, was nebenbei noch den Verwaltungsaufwand verringern wird. Auch der Zeitraum zwischen der Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen und dem Abschluss der Finanzhilfevereinbarung wird verkürzt, ebenso die Zahlungsfristen. Empfänger von EU-Mitteln werden ab 2013 nicht mehr verpflichtet sein, eigens zinstragende Bankkonten zu eröffnen. Werden Zinsen erwirtschaftet, müssen diese nicht in den EU-Haushalt zurückfließen und gelten auch nicht als Projekteinnahmen. Damit wurde ein wichtiges Problem behoben, das von Finanzhilfeempfängern und vornehmlich Vertretern aus den Bereichen Forschung und NGO thematisiert wurde. Die Möglichkeiten für Finanzkorrekturen bei im Rahmen von Prüfungen festgestellten Unregelmäßigkeiten seitens der Empfänger wurden ebenfalls erweitert: Zur Abschreckung veröffentlicht die Kommission künftig Sanktionsentscheidungen wegen missbräuchlicher Verwendung von EU-Geldern.  

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