steffen_partner-for-leaseHintergrund: Das Bundesverfassungsgericht beschäftigt sich derzeit mit der Frage, ob die Hinzurechnung von Mieten, Pachten und sonstigen Zinsen bei der Ermittlung der gewerbesteuerlichen Bemessungsgrundlage verfassungswidrig ist (BVerfG, AZ 1 BvL 8/12). Der Handelsverband Deutschland (HDE) hatte bereits gemeinsam mit dem Verband der Familienunternehmer (ASU) ein Gutachten zu dieser Frage in Auftrag gegeben. Das Ergebnis dieses Gutachtens fällt zugunsten der Steuerpflichtigen aus: Die Hinzurechnungsvorschriften sind verfassungswidrig! In der aktuellen Pressemitteilung vom 10.04.2013 des HDE wird der Hauptgeschäftsführer Stefan Genth wie folgt zitiert: „Das bestätigt uns in der Auffassung, dass die Hinzurechnungen zu einer verfassungswidrigen Überbesteuerung von Unternehmen führen können. Wir können nicht akzeptieren, dass Unternehmen unabhängig davon, ob sie überhaupt Gewinn machen, über die Hinzurechnungen zur Kasse gebeten werden.“ Laut HDE schwächt die Hinzurechnung die Unternehmen finanziell, so dass diese anfälliger für Krisen werden. Die Gutachter der in Auftrag gegebenen Studie sehen das Gleichbehandlungsverbot durch Verstoß gegen das objektive Nettoprinzip verletzt. Dieses Prinzip besagt nämlich, dass nur der Saldo aus Betriebseinnahmen und –ausgaben besteuert werden darf. Lesen Sie hierzu einen weiteren Beitrag zur Meinung des BFH

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