steffen_partner-kfzsteuer_hauptzooaemterDie Landesfinanzbehörden verwalten die KfZ-Steuer nur noch bis zum 30.06.2014. Für die Erhebung, Festsetzung und Vollstreckung der KfZ-Steuer ist dann ab dem 01.07.2014 die Zollverwaltung zuständig. Die Daten von ca. 58 Millionen Fahrzeugen werden daher schrittweise ab dem ersten Quartal 2014 in ein neues, automatisiertes Verfahren der Zollverwaltung übernommen. Wichtig ist für Sie, dass die bisherige Steuernummer als Bezug für etwaige Rückfragen oder Korrespondenz erhalten bleibt und die Zollverwaltung zunächst nur intern neue Steuernummern vergeben wird. An- und Ummeldungen, Halterwechsel sowie Außerbetriebsetzungen von Kraftfahrzeugen sind auch weiterhin bei den Zulassungsbehörden vorzunehmen. Fragen zur KfZ-Steuer bis 2014 sind wie bisher an das zuständige Finanzamt zu richten. Ab Beginn des Jahres 2014 werden auf der Internetseite der Zollverwaltung weitere Informationen abrufbar sein. Quelle: Zoll online

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