steffen_partner-silvester-boeller2Feiern Ihre Kinder Silvester in diesem Jahr zu Hause? Dann passen Sie gut auf, wenn Sie Böller im Haus finden … bevor es zu spät ist… Eine 18-jährige feierte im Haus ihrer Eltern Silvester mit Freunden. Einer der Partygäste sammelte Böller auf, die draußen ungebraucht auf dem Boden lagen, weil sie nach dem Zünden nicht gleich exlodiert waren und trug sie ins Wohnzimmer. Doch plötzlich und unerwartet glommen die Sprengkörper noch einmal auf und gingen kurz danach in die Luft, wobei sie enorme Schäden im Haus anrichteten. Das OLG Köln (AZ II U 126/99) meinte, die junge Frau und den Gast betreffe beide die Verantwortung, da der Gast sich fahrlässig verhalten habe und die Gastgeberin das Ablegen der Böller im Wohnzimmer nicht verhindert hatte. Wir wünsche ein gutes neues Jahr und hoffen, Ihres beginnt nicht gleich allzu explosiv, zumindest nicht im Wohnzimmer. Auf Ihrer Party aber, da dürfen Sie es ordentlich krachen lassen

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