Erfüllung der Aufbewahrungspflichten. Diesmal im Blickpunkt: elektronisch übermittelte Kontoauszüge. Endlich werden auch elektronische Kontoauszüge als Buchungsbeleg vom Finanzamt anerkannt! Allerdings nur unter bestimmten Voraussetzungen. Das aktuelle BMF-Schreiben dazu finden Sie HIER