Aufwendungen für Betriebsveranstaltungen
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Bisher dürfen Aufwendungen des Arbeitgebers für bis zu zwei Betriebsveranstaltungen pro Jahr bis zu einer Höhe von 110,– EUR (einschließlich Umsatzsteuer) pro Veranstaltung und Mitarbeiter steuer- und sozialversicherungsfrei bleiben. Achtung: Es handelt sich um eine sogenannte Freigrenze, was bedeutet, dass nur ein Cent mehr Aufwand dazu führt, dass der gesamte Betrag steuer- und sozialversicherungspflichtig wird. Die bisherige Verwaltungsvorschrift soll in das Gesetz übernommen und ab 2015 auf EUR 150,– erhöht werden. Das klingt zunächst gut, bei näherem Hinsehen aber stellt man fest, dass bei der Neuregelung auch die Kosten für Familienangehörige einzubeziehen sind und die Kosten für z.B. Saalmieten oder Eventagenturen. Und das, obwohl der Bundesfinanzhof doch vor kurzem erst entschieden hatte, dass solche Kosten nicht in die Freigrenze einzubeziehen sind. Leider schließt der Referentenentwurf diese günstige Rechtsprechung ab 2015 explizit aus.

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