Neues BMF-Schreiben vom 16.09.2013: Nun wird die Frist zur Einführung der neuen Buch- und Belegnachweise für steuerfreie innergemeinschaftliche Lieferungen doch noch einmal verlängert. Danach wird es nämlich nicht beanstandet, wenn für EU-Exporte, die bis zum 31.12.2013 ausgeführt werden, die Buch- und Belegnachweise doch noch auf Grundlage der bis zum 31.12.2011 geltenden Rechtslage nachgewiesen werden, dass die Voraussetzungen für die Steuerbefreiungen vorgelegen haben. Somit bleiben noch einige Wochen mehr Zeit, sich auf die neuen “Nachweispflichten” vorzubereiten. Sprechen Sie uns an, wir erstellen gerne mit Ihnen gemeinsam auf Ihr Unternehmen angepasste Muster, damit die neuen Nachweispflichten richtig erfüllt werden und die Steuerbefreiung nicht gefährdet ist. In unserem Magazin “Sommerzeit” lesen Sie die neuen Voraussetzungen im Detail; hier haben wir für Sie auch Musterbestätigungen abgedruckt. Für weitere Informationen stehen wir gerne zur Verfügung. Steffen & Partner Gruppe, Ihr Steuerberater in Bocholt, Düsseldorf und Bad Salzuflen T +49 2871 275750