Sofern Ihre betriebliche Weihnachtsfeier auf einem Weihnachtsmarkt stattfindet, sind grundsätzlich auch der Hin- und Rückweg des Arbeitnehmers vom Versicherungsschutz der betrieblichen Unfallversicherung gedeckt.
Im vorliegenden Fall ging es um den offiziellen Besuch einer Firma auf einer Weihnachtsfeier, bei der sich ein Unfall des Arbeitnehmers ereignete. Hier griff der Versicherungsschutz einer Berufsgenossenschaft ein. Damit ist also der Ort der Feierlichkeit nicht entscheidungsrelevant für den Versicherungsschutz.
Allerdings kann auskunftsgemäß ein Ausschluss- bzw. Verlust des Versicherungsschutzes erfolgen, wenn viel Alkohol konsumiert wurde.
Hessisches Sozialgericht, AZ L 3 139/05
Häufige Fragen
Häufige Fragen
Sind Arbeitnehmer bei einer Weihnachtsfeier auf dem Weihnachtsmarkt gesetzlich unfallversichert?
Ja, eine betriebliche Weihnachtsfeier ist auch dann durch die gesetzliche Unfallversicherung der Berufsgenossenschaft gedeckt, wenn sie auf einem Weihnachtsmarkt stattfindet. Der Veranstaltungsort ist für den Versicherungsschutz nicht ausschlaggebend, solange es sich um eine offizielle betriebliche Veranstaltung handelt.
Gilt der Versicherungsschutz auch auf dem Hin- und Rückweg zur Betriebsfeier?
Ja, der Hin- und Rückweg des Arbeitnehmers zur betrieblichen Weihnachtsfeier ist grundsätzlich vom Versicherungsschutz der gesetzlichen Unfallversicherung umfasst. Voraussetzung ist, dass es sich um eine offizielle betriebliche Veranstaltung handelt.
Kann übermäßiger Alkoholkonsum den Unfallversicherungsschutz auf der Weihnachtsfeier gefährden?
Ja, bei erheblichem Alkoholkonsum kann der Versicherungsschutz der gesetzlichen Unfallversicherung entfallen. Wenn der Alkoholgenuss als wesentliche Ursache des Unfalls anzusehen ist, kann die Berufsgenossenschaft Leistungen verweigern.
Welches Urteil befasst sich mit Unfallversicherungsschutz bei Betriebsfeiern und Alkohol?
Das Hessische Landessozialgericht hat sich unter dem Aktenzeichen L 3 139/05 mit dieser Thematik befasst. Das Gericht bestätigte den grundsätzlichen Versicherungsschutz bei offiziellen Betriebsfeiern, wies aber zugleich auf mögliche Einschränkungen bei starkem Alkoholkonsum hin.
Ist der Veranstaltungsort entscheidend für den Versicherungsschutz bei einer Betriebsfeier?
Nein, der konkrete Ort der Feier ist nicht entscheidungsrelevant. Maßgeblich ist, dass es sich um eine offizielle betriebliche Veranstaltung handelt, an der die Arbeitnehmer im Rahmen ihrer betrieblichen Tätigkeit teilnehmen.
