Aufgrund der Erhöhung des gesetzlichen Mindestlohns auf 12,82 EUR pro Stunde steigt die monatliche Verdienstgrenze für Minijobber ab dem 1.1.2025 von 538 EUR auf 556 EUR. Damit ist eine Arbeitszeit von rund 43 Stunden pro Monat möglich; bei höherem Stundenlohn verringert sich die zulässige Arbeitszeit entsprechend.
Stand: Dezember 2024
Mehr dazu im Beitrag Vorsorgeaufwendungen bei steuerfreien Einnahmen.
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