Wenn die Veräußerung der Immobilie ein steuerbares privates Veräußerungsgeschäft nach § 23 Abs. 1 Nr. 1 EStG darstellt (z. B. Verkauf innerhalb der 10-Jahres-Frist ohne durchgehende Eigennutzung), kann die Vorfälligkeitsentschädigung im Rahmen der Gewinnermittlung als Veräußerungskosten abgezogen werden. Sie mindert damit den steuerpflichtigen Veräußerungsgewinn.
Stand: Februar 2024
Mehr dazu im Beitrag Vorfälligkeitsentschädigung als Werbungskosten des veräußerten Vermietungsobjektes.
Verwandte Fragen
Wann gilt die Kleinunternehmerregelung?
Unter bestimmten Umsatzgrenzen kann die umsatzsteuerliche Kleinunternehmerregelung genutzt werden. Die Infografik finden Sie im Merkblatt-Verzeichnis unter "Kleinunternehmer 2025". (Quelle: Deubner Verlag)
Wann kann ich ein häusliches Arbeitszimmer absetzen?
Ob und wie ein häusliches Arbeitszimmer abziehbar ist, hängt von der Nutzung ab. Die Infografik dazu finden Sie im Merkblatt-Verzeichnis unter "Arbeitszimmer ab 2023". (Quelle: Deubner Verlag)
Was gilt steuerlich beim Minijob?
Für geringfügige Beschäftigungen gelten besondere Pauschalierungs- und Verdienstregeln. Die Infografik finden Sie im Merkblatt-Verzeichnis unter "Geringfügige Beschäftigung Minijob". (Quelle: Deubner Verlag)
Was ist bei der Gründung einer GmbH zu beachten?
Von der Satzung bis zur Eintragung sind bei der GmbH-Gründung mehrere Schritte zu beachten. Die Infografik finden Sie im Merkblatt-Verzeichnis unter "GmbH-Gründung". (Quelle: Deubner Verlag)