Die Homeoffice-Pauschale wurde bis zum 31.12.2022 verlängert. Arbeitnehmer ohne häusliches Arbeitszimmer können für jeden vollen Tag Tätigkeit von zu Hause 5 € pauschal ansetzen, maximal 600 € im Kalenderjahr. Die Pauschale ist ausgeschlossen, wenn im Veranlagungszeitraum Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer geltend gemacht werden.
Stand: Juni 2022
Mehr dazu im Beitrag Viertes Corona-Steuerhilfegesetz.
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