Frage

Gilt für mitvermietete Möbel die einjährige oder die zehnjährige Spekulationsfrist?

Für Möbel und Einrichtungsgegenstände, die zur Einkünfteerzielung (z. B. Vermietung) eingesetzt wurden, verlängert sich die Spekulationsfrist von einem auf zehn Jahre. Dies gilt nach Auffassung des FG Münster bereits, wenn die Gegenstände in mindestens einem Kalenderjahr vermietet wurden. Praktisch relevant wird die Verlängerung jedoch nur, wenn es sich nicht um Gegenstände des täglichen Gebrauchs handelt.

Stand: Januar 2021

Mehr dazu im Beitrag Verkauf einer möblierten Ferienwohnung.

Verwandte Fragen

  • Wann gilt die Kleinunternehmerregelung?

    Unter bestimmten Umsatzgrenzen kann die umsatzsteuerliche Kleinunternehmerregelung genutzt werden. Die Infografik finden Sie im Merkblatt-Verzeichnis unter "Kleinunternehmer 2025". (Quelle: Deubner Verlag)

    Permalink zur Frage

  • Wann kann ich ein häusliches Arbeitszimmer absetzen?

    Ob und wie ein häusliches Arbeitszimmer abziehbar ist, hängt von der Nutzung ab. Die Infografik dazu finden Sie im Merkblatt-Verzeichnis unter "Arbeitszimmer ab 2023". (Quelle: Deubner Verlag)

    Permalink zur Frage

  • Was gilt steuerlich beim Minijob?

    Für geringfügige Beschäftigungen gelten besondere Pauschalierungs- und Verdienstregeln. Die Infografik finden Sie im Merkblatt-Verzeichnis unter "Geringfügige Beschäftigung Minijob". (Quelle: Deubner Verlag)

    Permalink zur Frage

  • Was ist bei der Gründung einer GmbH zu beachten?

    Von der Satzung bis zur Eintragung sind bei der GmbH-Gründung mehrere Schritte zu beachten. Die Infografik finden Sie im Merkblatt-Verzeichnis unter "GmbH-Gründung". (Quelle: Deubner Verlag)

    Permalink zur Frage

Zurück zur Fragen-Übersicht