Frage

In welcher Höhe sind Kinderbetreuungskosten als Sonderausgaben abziehbar?

Nach § 10 Abs. 1 Nr. 5 EStG können zwei Drittel der Aufwendungen für die Betreuung eines zum Haushalt gehörenden Kindes im Sinne des § 32 Abs. 1 EStG als Sonderausgaben geltend gemacht werden. Die Abzugsgrenze liegt bei maximal 4.000 € pro Kind und Jahr.

Stand: Mai 2022

Mehr dazu im Beitrag Vergütung und Fahrtkosten bei der Kinderbetreuung.

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