Ja, nach BFH-Rechtsprechung (Urteil v. 13.3.1986, IV R 176/84) steht der Freibetrag dem Steuerpflichtigen auch dann zu, wenn der Betrieb zunächst verpachtet und erst nach Ablauf des Pachtvertrages veräußert wurde. Voraussetzung ist, dass die Verpachtung aus gesundheitlichen Gründen erfolgte und die Veräußerung nach Gewissheit über die fortbestehende Berufsunfähigkeit stattfindet.
Stand: November 2022
Mehr dazu im Beitrag Veräußerungsfreibetrag bei Verpachtung des Gewerbetriebs.
Verwandte Fragen
Wann gilt die Kleinunternehmerregelung?
Unter bestimmten Umsatzgrenzen kann die umsatzsteuerliche Kleinunternehmerregelung genutzt werden. Die Infografik finden Sie im Merkblatt-Verzeichnis unter "Kleinunternehmer 2025". (Quelle: Deubner Verlag)
Wann kann ich ein häusliches Arbeitszimmer absetzen?
Ob und wie ein häusliches Arbeitszimmer abziehbar ist, hängt von der Nutzung ab. Die Infografik dazu finden Sie im Merkblatt-Verzeichnis unter "Arbeitszimmer ab 2023". (Quelle: Deubner Verlag)
Was gilt steuerlich beim Minijob?
Für geringfügige Beschäftigungen gelten besondere Pauschalierungs- und Verdienstregeln. Die Infografik finden Sie im Merkblatt-Verzeichnis unter "Geringfügige Beschäftigung Minijob". (Quelle: Deubner Verlag)
Was ist bei der Gründung einer GmbH zu beachten?
Von der Satzung bis zur Eintragung sind bei der GmbH-Gründung mehrere Schritte zu beachten. Die Infografik finden Sie im Merkblatt-Verzeichnis unter "GmbH-Gründung". (Quelle: Deubner Verlag)