Frage

Wie können Unterhaltsleistungen an Angehörige steuerlich geltend gemacht werden?

Unterhaltsleistungen an unterhaltsberechtigte Angehörige und Kinder können nach § 33a EStG als außergewöhnliche Belastungen in der Einkommensteuererklärung berücksichtigt werden. Bei Zahlungen an geschiedene Ehegatten besteht ein Wahlrecht zwischen außergewöhnlichen Belastungen und dem Sonderausgabenabzug (Realsplitting). Voraussetzung ist, dass der Empfänger nicht selbst für seinen Unterhalt sorgen kann.

Stand: April 2021

Mehr dazu im Beitrag Unterhaltsleistungen steuerlich berücksichtigen.

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