Frage

Können Unterhaltsleistungen für eigene Kinder steuerlich abgesetzt werden?

Unterhaltsleistungen für eigene Kinder können nur dann als außergewöhnliche Belastung geltend gemacht werden, wenn weder Kindergeld noch der Kinderfreibetrag für das Kind beansprucht wird. In allen anderen Fällen sind die Unterhaltsleistungen bereits durch Kindergeld bzw. Freibetrag steuerlich abgegolten.

Stand: April 2021

Mehr dazu im Beitrag Unterhaltsleistungen steuerlich berücksichtigen.

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