Ja, gemäß § 4 Nr. 12 S. 1 Buchst. a UStG sind Einnahmen aus der Vermietung und Verpachtung von Grundstücken und Gebäuden grundsätzlich von der Umsatzsteuer befreit. Die Regelung beruht auf Art. 135 Abs. 1 Buchst. l MwStSystRL. Eine Ausnahme galt bisher für mitvermietete Betriebsvorrichtungen, deren Entgelt umsatzsteuerpflichtig war.
Stand: September 2023
Mehr dazu im Beitrag Umsatzsteuerfreiheit – Vermietung/Verpachtung einschließlich Betriebsvorrichtungen.
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