Frage

Welche Norm regelt den Werbungskostenabzug für Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte?

Maßgeblich ist § 9 Abs. 1 S. 3 Nr. 4 EStG. Danach werden die Aufwendungen pauschal mit der Entfernungspauschale je vollem Entfernungskilometer abgegolten. Höhere tatsächliche Aufwendungen können nach § 9 Abs. 2 S. 2 EStG nur bei Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel angesetzt werden – nicht jedoch bei Pkw oder Taxi.

Stand: Dezember 2022

Mehr dazu im Beitrag Taxi ist kein „öffentliches Verkehrsmittel“ im Sinne des EStG.

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