Mit der zum 01.01.2001 eingeführten verkehrsmittelunabhängigen Entfernungspauschale verfolgte der Gesetzgeber umwelt- und verkehrspolitische Ziele. Die Nutzung des Linienverkehrs sollte gegenüber dem Pkw nicht mehr benachteiligt sein. Da ein Taxi ähnlich wie ein Pkw individuell eingesetzt wird und keinen vergleichbaren ökologischen Beitrag leistet, wird es nicht privilegiert.
Stand: Dezember 2022
Mehr dazu im Beitrag Taxi ist kein „öffentliches Verkehrsmittel“ im Sinne des EStG.
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