Frage

Welche Sonderabschreibung gilt für zerstörte Betriebsgebäude nach einer Unwetterkatastrophe?

Bei irreversibler Schädigung des Betriebsgebäudes wird eine Sonderabschreibung von bis zu 30% gewährt. Diese kann innerhalb der ersten drei Jahre nach Fertigstellung des neuen Gebäudes genutzt werden, wobei eine Aufteilung über diesen Zeitraum möglich ist. Die Gesamtgrenze von 30% darf dabei nicht überschritten werden.

Stand: Oktober 2021

Mehr dazu im Beitrag Steuerliche Unterstützung bei Unwetterkatastrophen.

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