Frage

Können Unwetter-Geschädigte ihre Steuervorauszahlungen herabsetzen lassen?

Ja, betroffene Privatpersonen und Unternehmen können beim zuständigen Finanzamt eine Herabsetzung der Steuervorauszahlungen beantragen. Für den Antrag genügt grundsätzlich ein Nachweis der Betroffenheit. Alternativ ist auch eine Stundung der Vorauszahlungen möglich, im Fall des Unwetters im Juli 2021 bis zum 31.01.2022.

Stand: Oktober 2021

Mehr dazu im Beitrag Steuerliche Unterstützung bei Unwetterkatastrophen.

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