Ja, im Katastrophenfall reicht für den Spendenabzug ein vereinfachter Zahlungsnachweis wie Bankauszug oder Bareinzahlungsbeleg aus. Eine förmliche Zuwendungsbestätigung ist nicht erforderlich. Diese Erleichterung gilt jedoch nur befristet – im Fall der Juli-Flut 2021 für Spenden bis zum 31.10.2021.
Stand: Oktober 2021
Mehr dazu im Beitrag Steuerliche Unterstützung bei Unwetterkatastrophen.
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