Stipendien sind nach § 3 Nr. 44 EStG steuerfrei, wenn sie aus öffentlichen Mitteln stammen, keine Verpflichtung zu einer bestimmten wissenschaftlichen, künstlerischen oder arbeitnehmerähnlichen Gegenleistung besteht und der Betrag nicht über das hinausgeht, was zur Erfüllung der Forschungsaufgabe oder zur Bestreitung des Lebensunterhalts erforderlich ist. Alle Voraussetzungen müssen kumulativ erfüllt sein.
Stand: Juli 2022
Mehr dazu im Beitrag Steuerliche Behandlung von Stipendienleistungen.
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