Frage

Wie hoch ist der Sonderausgabenabzug für Erstausbildungskosten?

Der Höchstbetrag für den Sonderausgabenabzug liegt aktuell bei 6.000 EUR pro Jahr. Diese Begrenzung verstößt nach Auffassung des Bundesverfassungsgerichts nicht gegen das Gebot der Steuerfreiheit des Existenzminimums. Nicht ausgeschöpfte Beträge können nicht in spätere Jahre vorgetragen werden.

Stand: Februar 2020

Mehr dazu im Beitrag Steuerliche Behandlung von Erstausbildungskosten verfassungsgemäß.

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