Frage

Wann sind Ausbildungskosten als Werbungskosten abziehbar?

Werbungskostenabzug ist möglich für Aufwendungen einer zweiten oder weiteren Ausbildung sowie für eine Erstausbildung, die im Rahmen eines Dienstverhältnisses stattfindet. Voraussetzung ist ein hinreichend konkreter, objektiv feststellbarer Veranlassungszusammenhang mit späteren Einnahmen. Aktuelle Einnahmen müssen dabei noch nicht erzielt werden.

Stand: Februar 2020

Mehr dazu im Beitrag Steuerliche Behandlung von Erstausbildungskosten verfassungsgemäß.

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