Frage

Sind Kosten für die erste Berufsausbildung als Werbungskosten abziehbar?

Nein. Aufwendungen für eine erstmalige Berufsausbildung oder ein Erststudium, das zugleich eine Erstausbildung vermittelt, sind nicht als Werbungskosten abziehbar. Sie können nur als Sonderausgaben bis zu einem Höchstbetrag von derzeit 6.000 EUR pro Jahr geltend gemacht werden.

Stand: Februar 2020

Mehr dazu im Beitrag Steuerliche Behandlung von Erstausbildungskosten verfassungsgemäß.

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