Ja. Das Bundesverfassungsgericht hat mit Beschluss vom 10.01.2020 entschieden, dass die Regelung mit dem Grundgesetz vereinbar ist. Zwar liegt eine Ungleichbehandlung gegenüber Zweitausbildungen vor, diese ist aber durch sachliche Gründe gerechtfertigt.
Stand: Februar 2020
Mehr dazu im Beitrag Steuerliche Behandlung von Erstausbildungskosten verfassungsgemäß.
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