Frage

Welche weiteren Werbungskosten sind während des Insolvenzgeldbezugs abziehbar?

Die Rechtsprechung zum Werbungskostenabzug gilt nicht nur für Fahrtkosten, sondern auch für sonstige beruflich veranlasste Aufwendungen während des Insolvenzgeldbezugs. Dazu zählen etwa der Erwerb von Arbeitsmitteln oder Abschreibungen auf betrieblich genutzte Wirtschaftsgüter. Voraussetzung ist, dass kein unmittelbarer wirtschaftlicher Zusammenhang mit dem steuerfreien Insolvenzgeld besteht.

Stand: September 2022

Mehr dazu im Beitrag Steuerfreies Insolvenzgeld – Werbungskostenabzug.

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