Beim Einsatz eines programmierbaren Kassensystems sind Betriebsanleitung und Programmierprotokolle aufbewahrungspflichtig. Fehlen diese Unterlagen, stellt dies laut BFH bereits einen formellen Mangel der Buchführung dar. Dieser Mangel berechtigt grundsätzlich schon für sich genommen zu einer Hinzuschätzung durch die Finanzverwaltung.
Stand: August 2015
Mehr dazu im Beitrag Schätzungsmethode des "Zeitreihenvergleichs" nur unter Einschränkungen zulässig.
Verwandte Fragen
Was ist der Zeitreihenvergleich als Schätzungsmethode der Finanzverwaltung?
Der Zeitreihenvergleich ist eine mathematisch-statistische Verprobungsmethode, die insbesondere bei Gastronomiebetrieben im Rahmen von Außenprüfungen angewandt wird. Dabei werden Jahreserlöse und Wareneinkäufe in Wochenabschnitte zerlegt und je Woche der Rohgewinnaufschlagsatz ermittelt. Die Finanzverwaltung wendet anschließend den höchsten Aufschlagsatz eines beliebigen Zehn-Wochen-Zeitraums auf das gesamte Jahr an, was häufig zu erheblichen Hinzuschätzungen führt.
Unter welchen Voraussetzungen ist der Zeitreihenvergleich laut BFH zulässig?
Nach dem BFH-Urteil vom 25.03.2015 (X R 20/13) ist der Zeitreihenvergleich nur zulässig, wenn das Verhältnis zwischen Erlösen und Wareneinkäufen im Betrieb über das ganze Jahr weitgehend konstant ist. Bei formell ordnungsmäßiger Buchführung ist die Methode zum Nachweis materieller Mängel von vornherein ungeeignet. Bei nur formellen Mängeln ohne konkret nachgewiesene materielle Unrichtigkeiten sind andere Schätzungsmethoden vorrangig.
Dürfen Ergebnisse eines Zeitreihenvergleichs unbesehen für die Höhe einer Hinzuschätzung übernommen werden?
Nein. Stehen keine anderen Schätzungsmethoden zur Verfügung, dürfen die Ergebnisse nicht ungeprüft übernommen werden, sondern bilden allenfalls einen Anhaltspunkt für eine Hinzuschätzung. Nur wenn die materielle Unrichtigkeit der Buchführung bereits aufgrund anderer Erkenntnisse feststeht, können die Ergebnisse eines technisch korrekt durchgeführten Zeitreihenvergleichs auch zur Bemessung der Höhe herangezogen werden.
Welche Rolle spielt eine formell ordnungsmäßige Buchführung beim Zeitreihenvergleich?
Ist die Buchführung formell ordnungsmäßig, ist der Zeitreihenvergleich zum Nachweis materieller Mängel ungeeignet und darf nicht zu Hinzuschätzungen herangezogen werden. Die Methode kann also keine bestehende formell ordnungsgemäße Buchführung erschüttern, sondern setzt für ihren Einsatz weitergehende Beanstandungen voraus.