Frage

Welche Rechnungsanforderungen gelten für den Vorsteuerabzug aus Verpflegungskosten?

Erforderlich ist eine ordnungsgemäße Rechnung mit separat ausgewiesener Umsatzsteuer und Angabe des Unternehmers bzw. der Gesellschaft als Leistungsempfänger. Bei Personen- oder Kapitalgesellschaften ist nur die Gesellschaft selbst vorsteuerabzugsberechtigt. Bei Kleinbetragsrechnungen bis 250 € (§ 33 UStDV) ist die Angabe des Leistungsempfängers entbehrlich.

Stand: Juli 2022

Mehr dazu im Beitrag Reisekosten – Verpflegung auf Geschäftsreisen.

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