Frage

Warum ist eine Grundstücksenteignung kein privates Veräußerungsgeschäft nach § 23 EStG?

Bei einer Enteignung fehlt es am eigenen Willen des Eigentümers zur Übertragung des Grundstücks. Da ein privates Veräußerungsgeschäft jedoch eine willentliche Übertragung durch den Steuerpflichtigen voraussetzt, ist der Tatbestand des § 23 EStG nicht erfüllt. Eine steuerpflichtige Veräußerung scheidet damit aus.

Stand: Mai 2022

Mehr dazu im Beitrag Privates Veräußerungsgeschäft bei Zwangsversteigerung.

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