Frage

Kann eine Zwangsversteigerung steuerfrei sein?

Ja, eine Zwangsversteigerung kann steuerfrei sein, wenn zwischen Anschaffung des Grundstücks und Abgabe des Meistgebotes mehr als zehn Jahre liegen. In diesem Fall ist die Spekulationsfrist des § 23 Abs. 1 Nr. 1 EStG abgelaufen und ein etwaiger Veräußerungsgewinn unterliegt nicht der Einkommensteuer.

Stand: Mai 2022

Mehr dazu im Beitrag Privates Veräußerungsgeschäft bei Zwangsversteigerung.

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