Frage

Welche Voraussetzung gilt für die SIM-Karte bei der Steuerbefreiung nach § 3 Nr. 45 EStG?

Die Steuerbefreiung greift nur, wenn die vom Arbeitgeber überlassene SIM-Karte in einem betrieblichen Gerät genutzt wird. Wird die SIM-Karte in einem privaten Endgerät des Arbeitnehmers eingesetzt, ist die Steuerfreiheit nach § 3 Nr. 45 EStG nicht anwendbar.

Stand: Februar 2023

Mehr dazu im Beitrag Private Nutzung eines betrieblichen Smartphones.

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