Frage

Darf der Arbeitgeber das Handy für einen symbolischen Preis vom Arbeitnehmer kaufen?

Ja, der BFH hat entschieden, dass auch ein Ankauf des Mobiltelefons vom Arbeitnehmer zu einem symbolischen Preis (z. B. 1 bis 6 Euro) die Steuerbefreiung nach § 3 Nr. 45 EStG nicht ausschließt. Entscheidend ist, dass ein wirksamer Kaufvertrag vorliegt und das Gerät damit in das wirtschaftliche Eigentum des Arbeitgebers übergeht. Die Finanzverwaltung sieht dies bislang allerdings restriktiver (LSt-Handbuch H 3.45, Beispiel 2).

Stand: Februar 2023

Mehr dazu im Beitrag Private Nutzung eines betrieblichen Smartphones.

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