Das OSS ist ein zum 01.07.2021 eingeführtes Verfahren zur vereinfachten Umsatzsteuererklärung für Unternehmen, die Leistungen an Privatpersonen in anderen EU-Mitgliedstaaten erbringen. Es erweitert das bisherige Mini-One-Stop-Shop-Verfahren um weitere Leistungen, insbesondere innergemeinschaftliche Fernverkäufe. Betroffene Unternehmen können die in anderen EU-Staaten geschuldete Umsatzsteuer zentral über das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) an die Bundeskasse abführen.
Stand: Juni 2021
Mehr dazu im Beitrag One-Stop-Shop- Verfahren (OSS).
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Wann gilt die Kleinunternehmerregelung?
Unter bestimmten Umsatzgrenzen kann die umsatzsteuerliche Kleinunternehmerregelung genutzt werden. Die Infografik finden Sie im Merkblatt-Verzeichnis unter "Kleinunternehmer 2025". (Quelle: Deubner Verlag)
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Ob und wie ein häusliches Arbeitszimmer abziehbar ist, hängt von der Nutzung ab. Die Infografik dazu finden Sie im Merkblatt-Verzeichnis unter "Arbeitszimmer ab 2023". (Quelle: Deubner Verlag)
Was gilt steuerlich beim Minijob?
Für geringfügige Beschäftigungen gelten besondere Pauschalierungs- und Verdienstregeln. Die Infografik finden Sie im Merkblatt-Verzeichnis unter "Geringfügige Beschäftigung Minijob". (Quelle: Deubner Verlag)
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Von der Satzung bis zur Eintragung sind bei der GmbH-Gründung mehrere Schritte zu beachten. Die Infografik finden Sie im Merkblatt-Verzeichnis unter "GmbH-Gründung". (Quelle: Deubner Verlag)