Für PV-Anlagen mit Eigenversorgung, die ab dem 30.07.2022 in Betrieb genommen wurden, gelten neue Vergütungssätze: 8,2 Cent/kWh für Anlagen bis 10 kWp und 7,1 Cent/kWh für den Leistungsanteil darüber. Bei einer 13-kWp-Anlage ergibt sich damit ein Mischsatz von rund 7,9 Cent/kWh. Die Anwendung steht allerdings noch unter dem Vorbehalt der EU-Freigabe.
Stand: September 2022
Mehr dazu im Beitrag Neuerungen im Erneuerbaren-Energien-Gesetz für Photovoltaik-Anlagen.
Verwandte Fragen
Wann gilt die Kleinunternehmerregelung?
Unter bestimmten Umsatzgrenzen kann die umsatzsteuerliche Kleinunternehmerregelung genutzt werden. Die Infografik finden Sie im Merkblatt-Verzeichnis unter "Kleinunternehmer 2025". (Quelle: Deubner Verlag)
Wann kann ich ein häusliches Arbeitszimmer absetzen?
Ob und wie ein häusliches Arbeitszimmer abziehbar ist, hängt von der Nutzung ab. Die Infografik dazu finden Sie im Merkblatt-Verzeichnis unter "Arbeitszimmer ab 2023". (Quelle: Deubner Verlag)
Was gilt steuerlich beim Minijob?
Für geringfügige Beschäftigungen gelten besondere Pauschalierungs- und Verdienstregeln. Die Infografik finden Sie im Merkblatt-Verzeichnis unter "Geringfügige Beschäftigung Minijob". (Quelle: Deubner Verlag)
Was ist bei der Gründung einer GmbH zu beachten?
Von der Satzung bis zur Eintragung sind bei der GmbH-Gründung mehrere Schritte zu beachten. Die Infografik finden Sie im Merkblatt-Verzeichnis unter "GmbH-Gründung". (Quelle: Deubner Verlag)