Mit dem Wegfall der EEG-Umlage werden Erzeugungszähler ab 2023 entbehrlich und können ausgebaut werden, auch wenn sie vom Netzbetreiber angemietet sind. Die Jahresabrechnung vereinfacht sich dadurch erheblich, da die Erfassung des selbst verbrauchten Stroms für die Umlage entfällt.
Stand: September 2022
Mehr dazu im Beitrag Neuerungen im Erneuerbaren-Energien-Gesetz für Photovoltaik-Anlagen.
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