Nein, für Anlagen mit Inbetriebnahme vor dem 30.07.2022 gelten weiterhin die bisherigen, deutlich niedrigeren Vergütungssätze (z. B. 6,23 Cent/kWh für Anlagen bis 10 kWp im Juli 2022). Die angehobenen Sätze sind ausschließlich für Neuanlagen ab dem Stichtag rechtskräftig.
Stand: September 2022
Mehr dazu im Beitrag Neuerungen im Erneuerbaren-Energien-Gesetz für Photovoltaik-Anlagen.
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