Bestätigungsanfragen nach § 18e UStG für die bis zum 31.12.2019 gültigen niederländischen USt-IdNrn. müssen bis zum Ende des Jahres 2019 beim Bundeszentralamt für Steuern gestellt werden. Ab dem 1. Januar 2020 ist eine Bestätigung der alten Nummern nicht mehr möglich.
Stand: Januar 2020
Mehr dazu im Beitrag Neue Umsatzsteuer-Identifikationsnummer für Einzelunternehmer in den Niederlanden ab 2020.
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